Vom Keller bis zum Dach - ein Haus sollte lückenlos vor Wärmeverlust geschützt sein. Doch nicht immer ist es möglich oder sinnvoll, die Dachschrägen zu dämmen. Eine Alternative: Die Dämmung der obersten Geschossdecke.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt die Dämmung der obersten Geschossdecke vor, wenn der Dachraum eines Gebäudes nicht zu Wohnraum ausgebaut werden kann, aber an beheizte Räume grenzt. Wie verfahren werden muss, hängt im Wesentlichen davon ab, wie der oberste Dachraum genutzt werden kann.
NUTZBARER DACHBODEN
Hierbei ist der oberste Dachraum für einen Ausbau als Wohnraum nicht geeignet. Die Gründe sind meist eine zu geringe Raumhöhe, sperrige Balkenlagen oder die Kosten für den Ausbau erscheinen den Hausbesitzern zu hoch. Da Stauraum aber immer benötigt wird empfiehlt es sich, den Spitzboden tatsächlich als Speicher für den seltener benötigten Hausrat zu verwenden.
NICHT GENUTZTER DACHBODEN
Hier kann die Dämmung der obersten Geschossdecke sehr einfach ausfallen, weil sie nicht mit einer tragenden Deckschicht versehen ist. Das ist zweifellos kostengünstig, aber diese Art von Dachräumen ist nicht begehbar und folglich auch nicht als Abstellfläche nutzbar. Lediglich eine Laufbohle muss vorgesehen werden, damit die Hausherren oder der Schornsteinfeger bei Bedarf bis zur Dachausstiegsluke gelangen können. Gelegentlich sind die Dachböden älterer Häuser mit Holzdielen versehen. Darauf passen alle Dämmstoffe; festere Platten oder Mineralwolle von der Rolle lassen sich besonders leicht handhaben, denn sie werden nur ausgelegt oder ausgerollt und können bei Reparaturen notfalls auch wieder aufgenommen oder eingerollt werden.
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